Basierend auf einem umfassenden Regelwerk wie der Gemeindeordnung sowie diversen Verordnungen und Reglementen ist in Schlieren festgelegt, welche Organe und Behörden für welche Geschäfte zuständig sind. Das demokratische System mit einem Gemeindeparlament hat sich bewährt.
Die Politik setzt sich laufend mit Fragen auseinander, wie das Leben der Gesellschaft organisiert und gestaltet werden soll. Nebst den hoheitlichen Pflichten der Stadt ist festzulegen, welche Aufgaben die Öffentliche Hand übernehmen soll (Service Public), was sich meist direkt auf den Finanzhaushalt auswirkt. Zu den jährlichen Standardgeschäften des Schlieremer Stadtrats zählen die Erstellung des Budgets, der Jahresrechnung und des Geschäftsberichts sowie des Investitions- und Finanzplans. Die Anträge dazu stellt das für die Finanzen zuständige Stadtratsmitglied.
Jeder Stadtrat, jede Stadträtin ist für die Führung eines Ressorts zuständig. Jeweils am Anfang der vierjährigen Legislaturperiode legt die Exekutive fest, wer welches Ressort übernimmt. Eine Ausnahme bildet das Ressort Präsidiales, welches mit dem Stadtpräsidium verbunden ist. Die Mitglieder des Stadtrates können nach eigenen Vorstellungen und Ideen Vorlagen entwickeln und in das politische System einfliessen lassen. Der Stadtrat kann aber auch einem einzelnen Mitglied Aufträge zur Ausarbeitung von Anträgen erteilen. Die Anträge werden in den in der Regel alle vierzehn Tage stattfindenden Sitzungen behandelt. Einem Antrag gehen oft vertiefte Diskussionen voraus, die im Rahmen von Aussprachen oder Strategiesitzungen geführt werden. Manche Geschäfte werden von einer Expertenkommission vorberaten, wie zum Beispiel der Stadtbaukommission, die wichtige Projekte bezüglich architektonischer, denkmalpflegerischer und städtebaulicher Qualität beurteilt. Übersteigt ein Geschäft die Kompetenzen des Stadtrates, ist das Gemeindeparlament oder das Stimmvolk zuständig.
Der Stadtpräsident bzw. die Stadtpräsidentin hat übrigens nicht mehr Kompetenzen als die Kolleginnen und Kollegen. Er oder sie ist für die Leitung der Sitzungen verantwortlich und muss viele zusätzliche repräsentative Aufgaben wahrnehmen.
Nebst ihren Ressortgeschäften sind die Stadträtinnen und Stadträte in verschiedenen Kommissionen, Ausschüssen und Arbeitsgruppen sowie überkommunalen Organisationen engagiert. Der Zeitaufwand eines Mitglieds des Stadtrates kann so wöchentlich bis zu 20 Stunden oder mehr betragen. In Schlieren werden jedoch, bis auf das Stadt- bzw. Schulpräsidium, welche ein fixes Pensum von 50 % haben, alle politischen Ämter nebenberuflich ausgeführt.
Die Beschlüsse des Stadtrates und des Gemeindeparlaments werden auf der Webseite der Stadt Schlieren unter der Rubrik «Politik und Verwaltung» publiziert. Eine Zusammenfassung der Tätigkeit der verschiedenen Organe der Stadt sowie der Verwaltungsabteilungen, des Friedensrichter- und des Betreibungs-/Stadtammannamtes wird jährlich im Geschäftsbericht veröffentlicht. Dieser wird jeweils anfangs Mai unter www.schlieren.ch/publikationen zum Download angeboten.
Gemeindeparlament Schlieren
In Schlieren gibt es seit 1974 ein Parlament. Es besteht aus 36 Mitgliedern und wird wie der Stadtrat alle vier Jahre gewählt. Acht bis zwölf Mal pro Jahr finden jeweils am Montagabend die öffentlichen Sitzungen des Gemeindeparlamentes statt. Die aktuellen Themen und die genauen Sitzungstermine sowie die Traktanden, wie auch viele weitere Informationen sind auf www.schlieren.ch/legislative zu finden.
Grundsätzlich hat das Parlament eine gesetzgebende Funktion, es entscheidet also über die wichtigsten Gesetze bzw. Verordnungen der Stadt Schlieren. Aus diesem Grund wird es auch Legislative (lat. Lex = Gesetz) genannt. Eine weitere grundlegende Funktion ist die Aufsicht und Kontrolle über den Stadtrat und die Verwaltung.
Damit der Stadtrat seine Ziele erreichen kann, benötigt er unter anderem die dazu notwendigen Mittel. Das Gemeindeparlament verabschiedet jeweils im Dezember das Budget für das Folgejahr und stellt damit das Geld zur Verfügung für vorgesehene Ausgaben. Für einmalige Ausgaben, die mehr als 200’000 Franken betragen, muss der Stadtrat dem Parlament Kreditanträge stellen. Bei Kosten von mehr als 2 Mio. Franken ist eine Volksabstimmung erforderlich. Das Gemeindeparlament gibt dazu jeweils eine Abstimmungsempfehlung ab.
Nebst den Kreditanträgen ist das Parlament für Verordnungen wie die Polizeiverordnung oder die Friedhofsverordnung zuständig. Schliesslich entscheidet das Parlament auch über Planungsinstrumente wie den Bau- und Zonenplan, der festlegt, wo zu welchen Bedingungen gebaut werden kann.
Jedes Jahr werden die Präsidentin bzw. der Präsident des Gemeindeparlamentes, seine zwei Vizepräsidentinnen bzw. -präsidenten und weitere parlamentsinterne Gremien gewählt. Nach den Erneuerungswahlen wählt das Parlament ausserdem die Mitglieder des Wahlbüros sowie der Sozialbehörde.
Die Mitglieder des Parlamentes haben schliesslich auch die Möglichkeit, mit parlamentarischen Vorstössen vom Stadtrat Auskunft über seine Tätigkeiten zu erhalten oder Vorschläge zu unterbreiten. Je nachdem ob es sich um eine Kleine Anfrage, eine Interpellation, ein Postulat oder eine Motion handelt, hat der Stadtrat lediglich Auskunft zu geben, einen Sachverhalt zu prüfen oder er wird verpflichtet, etwas im Sinne des Gemeindeparlamentes umzusetzen. Alle Vorstösse sind ebenfalls auf der städtische Website zu finden.
Text und Fotos: Stadt Schlieren